Privatschulen dürfen Kinder von AfD-Bewerbern ablehnen

Auf keinen Schutz hoffen dürfen Eltern, deren politische Ansichten nicht waldorfschulen-kompatibel sind. Vor einigen Monaten hat es Aufregung um einen AfD-Politiker gegeben, weil dessen Tochter steinhart von einer Rudolf-Steiner-Schule in Treptow-Köpenick abgelehnt wurde. Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) hat den Fall inzwischen von ihren Juristen prüfen lassen. Ergebnis: Privatschulen dürfen Bewerber sieben, auch nach politischen oder weltanschaulichen Kriterien (obwohl ein Kind ja nichts für seine Eltern kann). Im Gegensatz dazu dürfe die ethnische Herkunft aber keine Rolle spielen. Scheeres steckt nun in einem Dilemma: Sie hatte das Vorgehen der Schule Ende vorigen Jahres noch kritisiert (wie auch Gewerkschafter und Lehrervertreter). Die AfD spricht derweil von einem „Skandal, der allen Grundsätzen einer freien Gesellschaft widerspricht“. Das mit der „freien Gesellschaft“ sollte man vielleicht auf Wiedervorlage nehmen. Ließe sich zur Not auch tanzen.

Und das Kind? Das geht jetzt wohl auf eine staatliche Grundschule. „Womöglich muss man sagen: Glück gehabt“, kommentiert Tagesspiegel-Kollege Jost Müller-Neuhof den Fall.