Verfassungsgericht: Innenverwaltung hat versagt

Das Verfassungsgericht hat sich zur Verantwortung für das Wahldesaster dagegen sehr klar geäußert: „Verantwortlich für die Vorbereitung der Wahlen sind die Landeswahlleitung und ergänzend die Senatsverwaltung für Inneres. Die Vorbereitung der Wahl muss darauf ausgerichtet sein, die Grundsätze der Allgemeinheit, Gleichheit und Öffentlichkeit der Wahl zu gewährleisten. Dem sind die Landeswahlleitung und die Senatsverwaltung für Inneres nicht gerecht geworden.“

Nur ein einziges Mal, am 21.