Bildungsverwaltung lässt Kopftuch-Urteil prüfen
Lange hat sich der Senat geweigert, doch jetzt lässt Bildungssenatorin Sandra Scheeres, SPD, das Berliner Neutralitätsgesetz, welches das Tragen sämtlicher religiöser Zeichen im Schuldienst verbietet, doch höchstrichterlich überprüfen (Q: „Berliner Zeitung“). Bisher gibt es nur Einzelfallentscheidungen, die meisten zugunsten von Frauen mit Kopftuch ausfielen. Das Land geht nun gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) in Revision: Einer Informatikerin muslimischen Glaubens, deren Bewerbung für den Schuldienst erfolglos geblieben war, wurde eine Entschädigung von eineinhalb Monatsgehältern zugesprochen.
Die Bildungsverwaltung lässt dieses Urteil nun vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt prüfen und geht davon aus, dass dieses umgehend die Karlsruher Verfassungsrichterinnen und -richter anrufen wird. Die hatten sich 2015 gegen ein pauschales Kopftuchverbot ausgesprochen. Dass die Chancen für das Land nicht gut stehen, zeigt die schriftliche Urteilsbegründung des LAG: „Dem Vortrag des beklagten Landes mangelt es insgesamt an der erforderlichen Einzelfallbezogenheit im Hinblick auf eine konkrete Gefahr“, schreibt die Vorsitzende Richterin.