Städtische Gesellschaft wirft beliebten Eisladen aus der Marheinekehalle
Der Eisdiele wurde gekündigt. Gründe will der Senat auf Anfrage nicht nennen. Dabei möchte Berlin Gewerbetreibende eigentlich schützen. Aus dem Checkpoint. Von Lorenz Maroldt
Warum das Land Berlin auch bei Gewerbeverträgen nicht netter agiert als private Vermieter, wollte jetzt Karin Schmidberger wissen – Anlass ist die Kündigung des beliebten Eisladens „tanne B.“ in der Marheineke-Halle durch die landeseigene Großmarkt GmbH. 23 Fragen hatte die Grünen-Abgeordnete dazu, die Lieblingsantwort von Wirtschaftsstaatssekretärin Barbro Dreher, die auch im Aufsichtsrat des Vermieter-Unternehmens sitzt: keine Antwort (… „aus Gründen des Datenschutzes“, Geschäftsgeheimnis“, „Betriebsgeheimnis“…).
Aber auf die letzte Frage gab es dann doch eine harte Information. „Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die komplett landeseigene Berliner Großmarkt GmbH Verträge mit ihren Mieter*innen schließt, in denen lediglich die gesetzliche Mindestkündigungsfrist eingeräumt wird und die BGM damit weit hinter den Zielen des Berliner Senats bleibt, der sich z.B. in Bundesratsinitiativen für ein neues, soziales Gewerbemietrecht einsetzt, das u.a. einen besseren Kündigungsschutz vorsieht?“ Na? Bitteschön, hier die Antwort: „Die BGM schließt Verträge mit den Mietenden grundsätzlich unbefristet und mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Monatsende, sofern nicht andere Fristen einzelvertraglich ausgehandelt werden.“ Alles klar? „Grundsätzlich“ macht’s das Land also nicht anders als die Privaten, und das bedeutet: grundsätzlich nicht besser.