E-Akte verzögert sich um zwei Jahre
Zwei Schritte vor und drei zurück… so läuft Berlins E-Akte. Bereits am 13. März hatte die Vergabekammer das Land dazu verpflichtet, das Ausschreibungsverfahren auf Neuanfang zurückzusetzen. Jetzt gibt’s die entsprechende Begründung: „Die – gegebenenfalls auch mehrfache – Heranziehung von an beliebiger Stelle in den Vergabeunterlagen untergebrachten Anforderungen zur Wertung in bestimmten Kriterien führte zu einer völlig intransparenten und damit auch willkürlichen Wertung“, heißt es in dem Beschluss.