E-Akte verzögert sich um zwei Jahre

Zwei Schritte vor und drei zurück… so läuft Berlins E-Akte. Bereits am 13. März hatte die Vergabekammer das Land dazu verpflichtet, das Ausschreibungsverfahren auf Neuanfang zurückzusetzen. Jetzt gibt’s die entsprechende Begründung: „Die – gegebenenfalls auch mehrfache – Heranziehung von an beliebiger Stelle in den Vergabeunterlagen untergebrachten Anforderungen zur Wertung in bestimmten Kriterien führte zu einer völlig intransparenten und damit auch willkürlichen Wertung“, heißt es in dem Beschluss. Konkreter: Das Land hat „bei seiner finalen Wertung (…) ‚Antworterwartungen‘ herangezogen. (…) Die Kammer hat jedoch nicht feststellen können, dass diese ‚Antworterwartungen‘ vor Öffnung der Angebote festgelegt worden wären“. Einziger vom Land vorgebrachter „Beweis“: Die Vorlage eines Screenshots einer E-Mail einer Mitarbeiterin der Innenverwaltung an eine Mitarbeiterin des ITDZ, in der zwar zu sehen ist, dass eine Datei „181105 Bewertungskatalog_Digitale Akte Berlin v.0.13.xlsx“ angefügt worden war, der Inhalt der Datei jedoch nicht zu entnehmen ist. Merken Sie selbst, ne? Aktuell erwarte Verzögerung: Zwei Jahre. Läuft nicht!