Einbau von Aufzügen in Berliner Häuser auf Milieuschutzgebiet verboten
Um die Verdrängung alteingesessener Mieter durch Mieterhöhungen zu verhindern, lehnt der Senat den Einbau von Fahrstühlen ab – und erreicht damit das Gegenteil. Von Lorenz Maroldt
Zu den Vorstellungen des Senats von vorbildlichen Milieuschutzgebieten gehört es offenbar, dass ältere und gehbehinderte Mieterinnen und Mieter die Treppen auf allen Vieren hochkriechen – anders ist es jedenfalls kaum zu erklären, warum Anträge auf den Einbau von Aufzügen rigoros abgelehnt werden. Das Ziel dieser Vorschrift: Verdrängung alteingesessener Mieter durch Aufwertung und Mieterhöhungen über Kostenumlage zu verhindern. Das Ergebnis dieser Vorschrift: Verdrängung alteingesessener Mieter (und Eigentümer), die sich zwar die Umlage für einen Aufzug leisten könnten, nicht aber einen Dienstboten, der sie rauf- und runterträgt. In Tempelhof-Schöneberg hat sich jetzt eine Initiative gegründet, die das ändern will – Sigrid Kneist sprach für ihren Bezirksnewsletter mit Betroffenen und Verantwortlichen, ihren Bericht finden Sie hier.