Einbau von Aufzügen in Berliner Häuser auf Milieuschutzgebiet verboten
Um die Verdrängung alteingesessener Mieter durch Mieterhöhungen zu verhindern, lehnt der Senat den Einbau von Fahrstühlen ab – und erreicht damit das Gegenteil. Von Lorenz Maroldt

Ohne einen Fahrstuhl im Haus können etwa alte, gehbehinderte Menschen ihre Wohnung nicht mehr erreichen. Foto: Thilo Rückeis
Zu den Vorstellungen des Senats von vorbildlichen Milieuschutzgebieten gehört es offenbar, dass ältere und gehbehinderte Mieterinnen und Mieter die Treppen auf allen Vieren hochkriechen – anders ist es jedenfalls kaum zu erklären, warum Anträge auf den Einbau von Aufzügen rigoros abgelehnt werden. Das Ziel dieser Vorschrift: Verdrängung alteingesessener Mieter durch Aufwertung und Mieterhöhungen über Kostenumlage zu verhindern.