Viele Fragen in der Causa Greenpeace
Waren die Durchsuchungen der Greenpeace-Büros verhältnismäßig (29 Objekte, 190 beteiligte Ermittler wegen des Vorwurfs des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bei der Aktion „Sonne statt Kohle“ am Großen Stern)? Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagt „ja“, der Sprecher des Justizsenators sagt dagegen: „Die Frage ist berechtigt“ – die Staatsanwaltschaft wurde „um einen Bericht gebeten“.
Das wiederum bringt die CDU in Rage – Generalsekretär Evers wirft Senator Behrendt vor, der Justiz „aus ideologischen Gründen Steine in den Weg“ zu legen. Tut er das? Die Frage ist berechtigt – hier ist die Antwort: Laut einer "Allgemeine Verfügung über die Berichtspflichten der Berliner Strafverfolgungsbehörden" (III C 5 – 3262/1/4) müssen in Fällen von besonderer medialer Bedeutung die Ermittler der Fachaufsicht in der Verwaltung von sich aus Auskunft geben. Die Verfügung ist übrigens vom 6.9.2016 – da hieß der Justizsenator noch Heilmann, CDU.
Bliebt die Frage: Warum hat der Senator dann um einen Bericht gebeten, der ja ohnehin kommen würde? Und: Bittet er explizit auch in anderen Fällen darum? Die Antwort hier: Eher nicht. So berichtete die Staatsanwaltschaft z.B. ohne aufgefordert zu werden über die aufwändige Durchsuchung und Beweissicherung beim Autor Hanjo Lehmann, der in einem Pamphlet die Senatssprecherin beleidigt hatte. Die Fachaufsicht in der Verwaltung hatte nach Prüfung des Vorgangs übrigens keine Zweifel an der Verhältnismäßigkeit.