Hakenkreuzskandal im Jugendamt Pankow

Ein Hakenkreuz im Jugendamt? Eine Mitarbeiterin in Pankow wurde angezeigt, eine Dienstversammlung steht an – doch der Bezirk nimmt die Frau in Schutz. Von Lorenz Maroldt.

Hakenkreuzskandal im Jugendamt Pankow
Foto: IMAGO/Müller-Stauffenberg

Das Bezirksamt Pankow hat einen Hakenkreuzskandal (CP v. 21.12.21), das betroffene Jugendamt wird am kommenden Montagmittag zu einer außerordentlichen Dienstversammlung in den BVV-Saal gerufen (in Präsenz bei Teilnahmepflicht) – aber für den zuständigen Stadtrat Cornelius Bechtler „ist kein öffentliches Interesse an Berichten dazu erkennbar“, wie er dem Checkpoint gestern mitteilte. Es gebe auch „keinen neuen Sachstand“ der Prüfung, „ob es sich ggf. um ein verbotenes Symbol handelt“, was nach Checkpoint-Informationen auf dem Unterarm einer Gruppenleiterin, zuständig für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, deutlich zu sehen ist, nämlich: ein Hakenkreuz.

Das Bezirksamt sieht nach einem Gespräch mit der Mitarbeiterin „keine Anhaltspunkte für rechtsextremes Gedankengut“, außerdem zeigten die Haken „nach links, nicht nach rechts“ und seien „mit Ornamentik innerhalb und außerhalb des Symbols versehen“. Während der Staatsschutz der Polizei nach einer Anzeige aus dem Beschäftigtenkreis des Bezirksamts ermittelt und im Jugendamt selbst die Sache „gründlich geprüft“ wird, haben wir mal schnell im Strafgesetzbuch nachgeschaut, § 86a, „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ – verboten sind diese auch dann, wenn sie den Originalen „zum Verwechseln ähnlich sind“ (§86a 2). Das Hakenkreuz gehört in jeder Form dazu – auch in der linksdrehenden.