Borchardt wehrt sich: Nicht gegen Corona-Regeln verstoßen

Und damit jetzt doch rasch zum nächsten… nein, immer noch nicht. Wir gehen erstmal noch kurz beim „Borchardt“ vorbei. Am Wochenende, so wird in der Stadt erzählt, soll hier im Keller, während oben Christian Lindner speiste, ordentlich Party gewesen sein – sogar von verbotenen Tanzvergnügungen ist die Rede. Mehrmals sei, wie schon mal, die Polizei vorgefahren, aber nicht reingekommen. Skandal! Oder üble Nachrede?

Der Checkpoint hat mal nachgefragt, hier das Ergebnismenü in drei Gängen:

Vorspeise: „Einsätze/Vorkommnisse am Restaurant oder auch in der gleichen Straße in den letzten Tagen sind der Polizei nicht bekannt“, sagt die Polizei.

Hauptgericht: „Dem Ordnungsamt liegen aktuell keine Beschwerden bzw. Hinweise zum Restaurant Borchardt vor“, sagt das Ordnungsamt.

Das Dessert serviert uns Borchardt-Chef Roland Mary persönlich: „Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Gestatten Sie mir eine Gegenfrage: Wie absurd ist die Behauptung, dass die Polizei nicht ins Lokal kam? Wie kann ich mir das vorstellen, sie wurden mit Gewalt daran gehindert oder waren nicht in der Lage, die Tür zu finden? Zu der Behauptung, dass ohne Masken gefeiert und getanzt wurde, kann ich Ihnen versichern, dass das nicht stimmt. In dem von Ihnen wahrscheinlich angesprochenen Raum gibt es keine Tanzfläche, sondern der Raum ist komplett mit Tischen und Stühlen möbliert. Die Bezeichnung Club trifft es nicht, eher der Begriff Bar.

Nur am Rande sei erwähnt, dass wir die ganze Pandemie über sehr häufig von dem Ordnungsamt überprüft wurden. Oft im Zusammenhang wie offenbar auch hier, mit Beschwerde von irritierten ‚Gästen‘. Bei all diesen Kontrollen gab es nicht eine einzige Beanstandung. Zur weiteren Klarstellung wurde die letzte Kontrolle gestern Abend von 19:50 Uhr bis 20:30 Uhr von 5 Mitarbeitern des Ordnungsamtes durchgeführt. In dieser Zeit wurde jeder (!) Gast und jeder (!) Mitarbeiter auf den gesetzlich vorgeschriebenen Status hin überprüft – auch hier ohne eine einzige Beanstandung. Ich hoffe Ihnen ausreichend gedient zu haben und stehe Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.“