Eltern scheitern mit Klage für Kitaplatz
Es gibt in Berlin den gesetzlichen Anspruch auf einen Kitaplatz - aber nicht genug Plätze. Und nun? Das Verwaltungsgericht entschied jetzt im Fall einer Kulturmanagerin, die ihren Sohn Bruno per Eilantrag unterbringen wollte: Wo kein Platz, da kein Platz – die Mutter kann nur die Kosten für eine private Betreuung vom Bezirk zurückfordern. Nächstes Problem: Sie findet aber niemanden, seit Monaten nicht. Übernächstes Problem: Selbst wenn sie jemanden findet, hat der Bezirk dafür kein Geld im Etat, sagt der Bezirk – verantwortlich, sagt der Bezirk, ist der Senat. Und jetzt raten Sie mal, was der Senat sagt? Richtig, für die Bereitstellung von Kitaplätzen sind die Bezirke zuständig, die wiederum sagen, dafür fehlt ihnen das Personal, das ihnen der Senat nicht zur Verfügung stellt… also: Bevor Bruno in die Schule kommt (wenn er dort einen Platz findet), wird das nichts. Es sei denn, Sie haben eine Idee für die Betreuung eines Einjährigen in Kreuzberg - dann bitte her damit: checkpoint@tagesspiegel.de, Betr.: „Bruno“.