Ein Blick in den Einbürgerungsantrag

Wir bleiben gleich mal in der Heimat des Regierenden Bürgermeisters und schauen uns einen Auszug aus einem Schreiben des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg zu einem Einbürgerungsantrag an (EU-Bürgerin, seit Jahrzehnten in Berlin, Lehrerin, verheiratet mit einem Deutschen):

„Ich weise vorsorglich darauf hin, dass es Ihnen nach § 82 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) obliegt, Ihre Belange und für Sie günstige Umstände unverzüglich geltend zu machen und die erforderlichen Nachweise über Ihre persönlichen Verhältnisse, sonstige erforderliche Bescheinigungen und Erlaubnisse sowie sonstige erforderliche Nachweise, die Sie erbringen können, unverzüglich einzubringen.“

Alles klar? Der Deutschtest wäre damit schon mal bestanden.