Wie man (k)einen Radparkplatz in Berlin bekommt

Eine Verwaltungsposse der Kategorie „B“ (Ballaballa) erleidet gerade mein Kollege Peter von Becker – er hatte per Anruf und Mail bei der zuständigen Bezirksamtsstelle angeregt, in seinem ökobewussten Charlottenburger Kiez für Anwohner und Gäste einige Fahrradbügel aufzustellen, denn Anschließmöglichkeiten (Verkehrsschilder, Laternen u.a.) sind ausgerechnet hier (Kitas, Schulen, Läden) Mangelware. Einen Tag später kam eine Antwort vom Amt: Vielen Dank, wir denken darüber nach und prüfen – „schnellstmöglich“. Und tatsächlich: Nach nur neun Monaten war die Prüfung „des zuständigen Bezirksingenieurin“ (sic!) abgeschlossen, hier der Bescheid in Kurzform:

1) Gegen die Aufstellung gibt es „keine Bedenken“.
2) Genehmigt wird aber nur ein einziger dieser so genannten „Kreuzberger Bügel“.
3) Die exakte Position des Bügels ist auf einer Ortsskizze mit farbiger Markierung gekennzeichnet.
4) Das Amt möchte mit dem Antragsteller eine „Vereinbarung“ treffen (13 Paragraphen).
5) Der Antragsteller erwirbt den Bügel.
6) Vorabzahlung an die Bezirkskasse: 200 Euro.
7) „Eigennutzung des Bügels kann nicht garantiert werden.“
8) Der Antragsteller „hat seine Ansprüche auf Besitzstörung selbst geltend zu machen“ (Anmerkung: Gemeint ist offenbar „wegen Besitzstörung“).
9) Aber: „Das Anbringen jedweder Beschilderung ist unzulässig“.
10) Und: Der Antragsteller muss „Farbschmierereien umgehend und Wildplakatierungen binnen 48 Stunden, an Wochenenden innerhalb von 72 Stunden ordnungsgemäß beseitigen“.

Wir schließen daraus auf den Zustand der rot-rot-grünen Möchtegern-Fahrradwelthauptstadt Berlin: vorne und hinten ein Platten.