Neue Mindest- und Regelbreiten für Verkehrswege in Berlin: Kriterien für Radwege treten in Kraft, die Schwarz-Rot infrage stellt

Die Vorschriften des Berliner Straßengesetzes wurden im Amtsblatt veröffentlicht. Wie lange die neuen Radwegbreiten auch unter Schwarz-Rot Bestand haben, ist offen. Von Stefan Jacobs

Neue Mindest- und Regelbreiten für Verkehrswege in Berlin: Kriterien für Radwege treten in Kraft, die Schwarz-Rot infrage stellt
Neue Regelbreite für Berliner Radwege: 2,30 Meter. Foto: Imago/Shotshop

Die Verkehrsverwaltung hat im Amtsblatt die aktualisierten „Ausführungsvorschriften des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege“ veröffentlicht, die damit verbindlich werden. 70 Seiten, auf denen sich u.a. das Minimum von vier Quadratmetern für Baumscheiben findet, außerdem eine nutzbare Mindestbreite von 2,20 Metern für Gehwege und 2,30 Meter Regelbreite für Radwege. Spannend wird, wie lange diese Standards überleben werden unter einem Regiermeister, der keine solchen Radwege anlegen will, „die niemand nutzt“ und einer designierten Verkehrssenatorin, die das so oft beschworene neue Miteinander im Verkehr vor ein paar Wochen auf Twitter in den Satz goss: „Die Menschen haben andere Probleme als gendergerechte Sprache und Vorfahrt für Fahrräder.“ Falls Sie irgendwo in Berlin einen brauchbaren Radweg entdecken, den niemand nutzt, melden Sie ihn bitte dem Roten Rathaus. Aber erst nächste Woche.