Neue Mindest- und Regelbreiten für Verkehrswege in Berlin: Kriterien für Radwege treten in Kraft, die Schwarz-Rot infrage stellt
Die Vorschriften des Berliner Straßengesetzes wurden im Amtsblatt veröffentlicht. Wie lange die neuen Radwegbreiten auch unter Schwarz-Rot Bestand haben, ist offen. Von Stefan Jacobs
Die Verkehrsverwaltung hat im Amtsblatt die aktualisierten „Ausführungsvorschriften des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege“ veröffentlicht, die damit verbindlich werden. 70 Seiten, auf denen sich u.a. das Minimum von vier Quadratmetern für Baumscheiben findet, außerdem eine nutzbare Mindestbreite von 2,20 Metern für Gehwege und 2,30 Meter Regelbreite für Radwege.