Wegen Bürgermeister-Tweet: AfD zieht vor Verfassungsgericht

Die AfD beschäftigt wegen eines Tweets vom Account des Regierenden Bürgermeisters jetzt das Berliner Verfassungsgericht – sie will höchstrichterlich feststellen lassen, dass ihr „Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb“ verletzt worden ist (AZ: VerfGH 80/18). Zuvor hatte die Senatskanzlei eine Frist zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung ohne Reaktion verstreichen lassen, jetzt bekommt sie zwei Monate Zeit, sich zum Vorwurf zu äußern. Verbieten lassen will die AfD einen Text vom 27. Mai, in dem es heißt: „Zehntausende in Berlin heute auf der Straße, vor dem Brandenburger Tor und auf dem Wasser. Was für ein eindrucksvolles Signal für Demokratie und Freiheit, gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze.“ An diesem Tag hatte es in der Stadt sowohl eine Demonstration der AfD als auch mehrere Gegendemonstrationen gegeben.

Wir fassen zusammen: Die AfD will dem Regierenden Bürgermeister verbieten lassen zu schreiben, dass er 1) für Demokratie und Freiheit ist und 2) gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze. Darauf muss man auch erst mal kommen - mangelnde Klarheit bezüglich ihrer politischen Ziele lässt sich der Partei jedenfalls nicht nachsagen.