Senatskanzlei bittet Mitarbeiter um Mäßigung
Internes Rundschreiben des Chefs der Senatskanzlei, Stichwort: „Öffentlichkeitsarbeit“. Na, da schauen wir doch mal rein… „Bei ausdrücklich als persönliche Ansicht erkennbaren Äußerungen außerhalb des Dienstes ist jeglicher Hinweis auf ein bestehendes Dienstverhältnis zur Senatskanzlei zu unterlassen“, schreibt Christian Gaebler. Da aber nicht auszuschließen ist, dass eine Beziehung hergestellt wird, „kommt der Beachtung des Gebots der Mäßigung und Zurückhaltung eine besondere Bedeutung zu.“ Dies gelte es auch „im Umgang mit sozialen Medien“ zu beachten.