Senatskanzlei bittet Mitarbeiter um Mäßigung

Internes Rundschreiben des Chefs der Senatskanzlei, Stichwort: „Öffentlichkeitsarbeit“. Na, da schauen wir doch mal rein… „Bei ausdrücklich als persönliche Ansicht erkennbaren Äußerungen außerhalb des Dienstes ist jeglicher Hinweis auf ein bestehendes Dienstverhältnis zur Senatskanzlei zu unterlassen“, schreibt Christian Gaebler. Da aber nicht auszuschließen ist, dass eine Beziehung hergestellt wird, „kommt der Beachtung des Gebots der Mäßigung und Zurückhaltung eine besondere Bedeutung zu.“ Dies gelte es auch „im Umgang mit sozialen Medien“ zu beachten. Hm, also eine „Lex Chebli“, wie zu hören ist? Die twitternde Staatssekretärin eckt ja immer wieder mal an, obwohl es in ihrem Twitterprofil heißt: „Hier privat“. Im Rathaus wird dementiert: Das Rundschreiben sei als anlasslose Aktualisierung einer älteren Hausmitteilung über die Grundsätze der Öffentlichkeitsarbeit zu verstehen. Es kommentiert Capital Bra (frisch von Bushido getrennt): „Jaja okay, Jaja okay okay.“

Vor zwei Wochen schrieb Elisabeth Raether in der „Zeit“: „Michael Müller wollte sich mit Sawsan Chebli schmücken, doch inzwischen treibt sie ihn in den Wahnsinn, sagt sein Umfeld. Er gilt als vorsichtig und konfliktscheu, worauf sie keinerlei Rücksicht nimmt. Er hätte nichts mehr dagegen, heißt es, dass sie auf Twitter einen richtigen Fehler macht, sodass er sie entlassen muss.“ Im Parlament wurde der Regierende Bürgermeister damit gestern konfrontiert. Er dementierte. Jaja okay…