Gerichtsentscheid: Sperrung des Radwegs Ollenhauerstraße wohl rechtswidrig
Ganz kostenlos war Manja Schreiners Kurzzeit-Stopp dennoch nicht. Im von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gestarteten Rechtsstreit um den Stopp des fertigen Radwegs an der Ollenhauerstraße in Reinickendorf muss jetzt die öffentliche Hand die vollen Verfahrenskosten tragen (2500 Euro). Es sei „überwiegend wahrscheinlich“, dass die Umwelthilfe den Streit gewonnen hätte, wären Senat und Bezirk nicht vorher eingeknickt, heißt es im Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts, der dem Checkpoint vorliegt. „Damit bekommt die Berliner Senatsverwaltung die Quittung für ihre autozentrierte und ideologiegetriebene Verkehrspolitik“, kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Unklar ist noch, wer genau nun zahlen muss. Laut Gerichtsbeschluss schieben sich Bezirk und Senatsverwaltung gegenseitig die Schuld zu, wegen wem man sich in der Sache verfahren hat.