Senat wirbt auf Einkaufswagen für Energiepolitik – darf er das?
Eigentlich waren Supermarkt-Anzeigen nur bis Ende letzten Jahres vorgesehen. Aber bei einem Lidl in Marzahn preist sich die Landesregierung nach wie vor an. Von Lotte Buschenhagen und Stefan Jacobs
CP-Leser André W. war bei Lidl in Marzahn – und wundert sich sehr, dass an seinem Einkaufswagen Werbung des Senats für die Berliner Energiepolitik hing: Davon, dass die Regierung damit bloß das berechtigte Informationsbedürfnis der Bevölkerung erfülle, könne so kurz vor der Wahl wohl keine Rede sein. Laut dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ist Wahlwerbung der Regierung in jedem Fall untersagt; die Grenze ergebe sich u.a. „aus Inhalt, Form und Aufmachung“. Kurz vor Wahlen sei „äußerste Zurückhaltung“ geboten.
Die Senatskanzlei teilt auf CP-Anfrage mit, dass „diese rechtlich zulässige Öffentlichkeitsarbeit auf Supermarktflächen“ als Teil der Energiesparkampagne vom 1. bis zum 28.12. geschaltet worden und mit 20.000 Euro über Berlin Partner finanziert worden sei. Weitere Aktionen seien bis Februar nicht geplant; die konkrete Werbung ist demnach ein Restposten.