Es blinkt und strahlt in Berlin

Seit September gilt eigentlich ein Verbot von Leuchtreklame. Allerdings gibt es keine Sanktionsmöglichkeit. Jetzt soll der Bund nachbessern. Von Daniel Böldt

Es blinkt und strahlt in Berlin
Der hell erleuchtete Breitscheidplatz in Berlin vor Inkrafttreten der Verordnung. Foto: dpa/Christoph Söder

Trotz des seit dem 1. September geltenden Leuchtreklameverbots blinkt, flackert und strahlt die Berliner Nacht nur so vor sich hin. Nach einer kurzen Partie Behörden-Ping-Pong zu der Frage, wer zuständig ist für die Umsetzung der Vorschrift mit dem einprägsamen Namen „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ (CP vom 13.09.), haben sich Senat und Bezirke nun entschieden, in einem Team weiterzuspielen und den Ball zurück Richtung Bund zu schmettern. Der Senat wird in den kommenden Tagen einen Brief an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck schicken. Tenor: Energiesparen schön und gut, aber ohne Sanktionsmöglichkeiten wird das nichts.

Da in der Verordnung keine Bußgelder vorgesehen sind, bleibt den zuständigen Bezirken zurzeit nämlich nur die Möglichkeit, freundlich um Gehorsam zu bitten. Zwar könnte im Zweifel auch mit der Zahlung eines Zwangsgelds gedroht werden. Dessen Durchsetzung zieht jedoch einen Rattenschwanz an Verwaltungsvorgängen nach sich, würde also Wochen, eher Monate dauern. Ein Sprecher der Senatswirtschaftsverwaltung drückt es am Checkpoint-Telefon so aus: „Die Verordnung enthält viele Buchstaben, aber leider nur wenig Ausführungsbestimmungen.“ Ein allzu glückliches Händchen scheint der Bundeswirtschaftsminister mit seinen Gesetzen und Verordnungen derzeit nicht zu haben.