Es blinkt und strahlt in Berlin
Seit September gilt eigentlich ein Verbot von Leuchtreklame. Allerdings gibt es keine Sanktionsmöglichkeit. Jetzt soll der Bund nachbessern. Von Daniel Böldt
![Es blinkt und strahlt in Berlin](https://images.ctfassets.net/m9h84dmj2f1f/2Xutc8YExAfZFWrQzXdc9o/7b5279ed72eb267b3731f8d243a811c3/313164857.jpg?w=900)
Der hell erleuchtete Breitscheidplatz in Berlin vor Inkrafttreten der Verordnung. Foto: dpa/Christoph Söder
Trotz des seit dem 1. September geltenden Leuchtreklameverbots blinkt, flackert und strahlt die Berliner Nacht nur so vor sich hin. Nach einer kurzen Partie Behörden-Ping-Pong zu der Frage, wer zuständig ist für die Umsetzung der Vorschrift mit dem einprägsamen Namen „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ (CP vom 13.09.), haben sich Senat und Bezirke nun entschieden, in einem Team weiterzuspielen und den Ball zurück Richtung Bund zu schmettern.