es wird ernst in Sachen möglicher Wahlwiederholung in Berlin. Der Verfassungsgerichtshof hat nun Ort und Uhrzeit für die erste Anhörung zum Wahl-Chaos Ende September festgelegt. Und man rechnet offenbar mit regem Interesse. Die Anhörung findet im Großen Hörsaal der Freien Universität statt – Kapazität: 559 Plätze. Alle Landesabgeordnete und Bezirksverordnete Berlins (insgesamt rund 800) haben darin zwar nicht Platz – eingeladen sind sie trotzdem. Der Verfassungsgerichtshof hat „ergänzend“ von der „Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Fraktionen im Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen zu beteiligen“, heißt es in einem Brief des Gerichts an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses, Dennis Buchner, der dem Checkpoint vorliegt. Laut Gesetz müssten nur die „betroffenen Bewerber, Abgeordneten, Bezirksverordneten, Vertrauensmänner oder Fraktionen“ eingeladen werden. Los geht’s am 28. September um 11 Uhr. Service für alle mitlesenden Politikerinnen und Politiker: Anmelden beim Verfassungsgerichtshof bis zum 14. September nicht vergessen.
Bestürzt zeigte sich der Berliner Erzbischof Heiner Koch über ein Abstimmungsergebnis der Vierten Vollversammlung des Synodalen Wegs, die am Sonnabend zu Ende ging. Der Synodale Weg ist ein Gesprächsformat der Katholischen Kirche in Deutschland, das als Reaktion auf das Bekanntwerden zahlreicher Fälle von sexuellem Missbrauch innerhalb der Kirche gegründet wurde.