Es blinkt und strahlt in Berlin
Seit September gilt eigentlich ein Verbot von Leuchtreklame. Allerdings gibt es keine Sanktionsmöglichkeit. Jetzt soll der Bund nachbessern. Von Daniel Böldt
Der hell erleuchtete Breitscheidplatz in Berlin vor Inkrafttreten der Verordnung. Foto: dpa/Christoph Söder
Trotz des seit dem 1. September geltenden Leuchtreklameverbots blinkt, flackert und strahlt die Berliner Nacht nur so vor sich hin. Nach einer kurzen Partie Behörden-Ping-Pong zu der Frage, wer zuständig ist für die Umsetzung der Vorschrift mit dem einprägsamen Namen „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ (CP vom 13.09.), haben sich Senat und Bezirke nun entschieden, in einem Team weiterzuspielen und den Ball zurück Richtung Bund zu schmettern.