Wer bezahlt den Härtefallfonds? Berliner Grüne wollen Energieunternehmen an Finanzierung beteiligen
Menschen, die auf Grundsicherung oder Wohnberechtigungsscheine angewiesen sind, sollen profitieren. Doch wie soll der 380-Millionen-Fonds finanziert werden? Von Daniel Böldt
In Berlin grübeln Fraktionen und Landesverbände der Parteien momentan, wie sie die Berliner:innen bei den steigenden Energiekosten entlasten können. Es ist eine Art Eiertanz. Denn zum einen verweisen die Landesparteien vehement auf den Bund, der tatsächlich am deutlichen längerem Entlastungshebel sitzt. Auf der anderen Seite will man in Berlin auch nicht völlig blank in den Herbst gehen.
Die Linke brachte am Donnerstag daher ein Kündigungsmoratorium für die Mieter:innen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ins Spiel, darüber hinaus denke man noch auf der ein oder anderen Idee herum. Etwas konkreter wird es bei den Grünen, die heute ihr Konzept vorstellen. Einige der wichtigsten Eckpunkte liegen dem Checkpoint exklusiv vor:
So wollen die Grünen prüfen, inwiefern Energiekonzerne wie Vattenfall oder die GASAG an der Finanzierung des bereits beschlossenen Härtefallfonds von 380 Millionen beteiligt werden können – vorausgesetzt der Bund führt nicht selbst noch eine Übergewinnsteuer ein. Anspruchsberechtig für Gelder aus dem Härtefallfonds sollen Menschen mit Grundsicherungsbezug sein. Diese sollen einen hundertprozentigen Zuschuss für einen Energiegrundbedarf erhalten, der sich am Durchschnittsverbrauch orientiert. Auch Haushalte, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, sollen vom dem Härtefallfonds profitieren. Was davon am Ende übrig bleibt, wird sich wohl am 26. August entscheiden. Dann trifft sich der Berliner Senat zu einer Klausur, um über diese und weitere Vorschläge zu beraten.