Cannabisverordnung

Apropos Chaos. Falls Sie sich fragen, ob Cannabisanbauvereinigungen in Berlin endlich Rechtssicherheit haben, dann lautet die Antwort: selbstverständlich nicht. Eine entsprechende Rechtsverordnung, die regeln soll, dass das Landesamt für Gesundheit und Soziales für Anträge der Anbauvereinigungen zuständig ist, hat der Senat auch gestern nicht beschlossen.

So langsam fühlt man sich in einem Kafka-Roman gefangen: Der Senat weist nun nämlich daraufhin, dass ihm laut Geschäftsordnung leider erstmal die Hände gebunden seien. Diese sieht nämlich vor, dass er bei der Umsetzung eines Bundesgesetzes – wie es das Cannabisgesetz ist – erstmal das Parlament fragen muss, ob es nicht selbst die Umsetzung per Gesetz regeln will.

Stimmt zwar alles. Dass in der gleichen Geschäftsordnung steht, dass der Senat dafür maximal sechs Wochen Zeit hat, war dann aber offensichtlich nicht so wichtig. Im Fall des Cannbiskonsumgesetzes hätte der Senat das Parlament spätestens am 13. Mai offiziell anfragen müssen.

Die Abgeordneten haben nun übrigens noch bis zum 16. Oktober Zeit, dem Senat zu bestätigen, dass sie kein eigenes Gesetz beschließen wollen und der Senat die Rechtsverordnung beschließen darf. Die Cannabislegalisierung feiert in der Zwischenzeit ihr halbjähriges Bestehen.