Sperrung im Gleimtunnel: Ein Beispiel für Nichtzuständigkeit

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Sie erinnern sich an das Freibad Gleimtunnel? Erst war die Verbindung zwischen Prenzlauer Berg und Gesundbrunnen wegen Überflutung gesperrt, dann wegen Sanierung – und im Anschluss daran, weil sich fünf Behörden nicht einig waren, wer für die Wiedereröffnung zuständig ist. Stattdessen eröffneten die Wasserbetriebe wenig später hier eine neue Baustelle und ließen dafür wieder die Fahrbahn Richtung Wedding per Einbahnstraßenschild sperren.