Sperrung im Gleimtunnel: Ein Beispiel für Nichtzuständigkeit
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Sie erinnern sich an das Freibad Gleimtunnel? Erst war die Verbindung zwischen Prenzlauer Berg und Gesundbrunnen wegen Überflutung gesperrt, dann wegen Sanierung – und im Anschluss daran, weil sich fünf Behörden nicht einig waren, wer für die Wiedereröffnung zuständig ist. Stattdessen eröffneten die Wasserbetriebe wenig später hier eine neue Baustelle und ließen dafür wieder die Fahrbahn Richtung Wedding per Einbahnstraßenschild sperren. Doch weil das viele Fahrer ignorierten (Überraschung!), ist der Tunnel jetzt komplett für Autos dicht, angeblich haben sich Anwohner über die „Geisterfahrer“ beschwert. Aber wer hat’s angeordnet in der Hauptstadt der Nichtzuständigkeit? Wir dokumentieren hier die Kurzfassung einer Recherche der „Morgenpost“:
1) Der Sprecher der Wasserbetriebe sagt: Aus bautechnischer Sicht ist die Vollsperrung überflüssig, wir haben das nicht gefordert, „definitiv nicht“.
2) Der Sprecher der Verkehrsverwaltung zeigt sich von der Straßensperrung überrascht, das sei ihm neu: „Interessante Sache. Damit haben wir nichts zu tun, die Verantwortung liegt beim Bezirk.“
3) Pankows Verkehrsstadtrat Vollrad Kuhn erklärt, entscheidend für die Sperrung sei die Einschätzung der Verkehrslenkung (Berlins unführbarste Behörde).
4) Die Verkehrslenkung untersteht der Verkehrsverwaltung, aber die… (siehe dazu auch: „Interessante Sache“).