Staatsballett bestreitet Rassismus-Vorwürfe

In einem neuen Anwaltsschreiben heißt es, die beklagten Vorfälle seien Missverständnisse. Die Tänzerin Chloé Lopes Gomes zieht nun vor Gericht. Von Lorenz Maroldt.

Staatsballett bestreitet Rassismus-Vorwürfe
Foto: Kitty Kleist-Heinrich/Tsp

So, und wir schauen jetzt mal in den Schriftsatz, mit dem die Kanzlei Knauthe für das Staatsballett die Klage von Chloé Lopes Gomes abwehren will (Verhandlung vor dem Arbeitsgericht am 7. April) – die Tänzerin hatte leitenden Mitarbeiterinnen Rassismus vorgeworfen, ihr Vertrag war nicht verlängert worden.

Laut Rechtsanwältin Marion Ruhl war Chloé Lopes Gomes, die am Bolshoi ausgebildet wurde und in Berlin seit 2018 u.a. bei „Schwanensee“ zu sehen war, „nicht stark genug für die Anforderungen“ – sie habe eine „schwache klassische Technik“ und „tanzt aus der Reihe“.

Rassismus habe keine Rolle gespielt, schreibt die Anwältin. Das behauptete „Weiß-Schminken“ habe es nicht gegeben, und sowieso: „Dahinstehen kann, dass eine weiße Körperbemalung in der Rolle des Schwans auch keine Ungleichbehandlung wäre.“ Dass bei einer Probe zu „La Bayadère“ ausgerechnet Chloé Lopes Gomes keinen weißen Schleier bekommen hatte, ist offenbar die Schuld der Sparpolitik von Sarrazin: Angeblich stand „nicht immer eine hinreichende Zahl von Schleiern zur Verfügung“, also – Pech gehabt („first come, first serve“, heißt es im Schriftsatz). Aber: „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass von Tänzer/innen, aber auch von Frau Sch. (die Ballettmeisterin) scherzhafte Bemerkungen in Verbindung mit dem Tragen von Schleiern gemacht wurden.“

Im Zusammenhang mit einer zweifelhaften Fotosession „bedauert“ die Beklagte, also das Staatsballett, wenn die Klägerin sich „an kolonialistische ‚Freakshows‘ erinnert fühlt“ – es war angeblich alles ein Missverständnis, die Fremdsprachenkenntnisse der Ballettmeisterin seien eben leider „sehr mangelhaft“. Fazit der Staatsballett-Anwältin: „Nach den Ermittlungen der Beklagten haben sich die Vorwürfe der Klägerin nicht in der Weise bestätigt, dass die Ballettmeisterin die Klägerin wegen ihrer Hautfarbe benachteiligt hat.“

Rechtsanwalt Christoph Partsch, der Chloé Lopes Gomes vertritt, spricht dagegen von einer „wiederholt rassistisch motivierten und ehrverletzende Behandlung“ von Beginn des Arbeitsverhältnisses an, die nach dem Ende der Intendanz von Sascha Waltz und Johannes Öhmann eskalierte und „in einer Nichtverlängerung kulminierte“. Partsch benennt etliche Zeuginnen für eine entwürdigende Behandlung sowie abfällige Äußerungen – und verlangt, neben der Wiedereinstellung, wegen der „Nonchalance“, mit der die Ballettmeisterin die Tänzerin „jahrelang unbekümmert anfeinden konnte“, eine Entschädigung von mindestens 20.000 Euro.