Simple Frage, komplizierte Antwort, ausbleibende Lösung
Wir kommen zu einem Paradebeispiel das Berliner Verwaltungsphänomens „Simple Frage, komplizierte Antwort, ausbleibende Lösung“: MdA Torsten Hofer (SPD) sorgt sich um Straßen ohne Befestigung in seinem Wahlkreis (Wilhelmsruh, Niederschönhausen, Blankenfelde, Rosenthal und Französisch Buchholz). „Wer übernimmt bei der Akazienallee in Rosenthal die Kosten für den Fall, dass diese Straße ordnungsgemäß befestigt würde?“ Soweit die simple Frage.
Jetzt kommt der spannende Teil, die Antwort (kompliziert!), präsentiert vom Bezirksamt Pankow: „Die Kosten für die erstmalige Herstellung oder den Ausbau einer Erschließungsanlage trägt zunächst der Straßenbaulastträger, bei öffentlich gewidmeten Straßen somit das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks Pankow. Eine Beteiligung der Anlieger erfolgt im Rahmen des Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) vom 12.07.1995 (GVBl. S. 444), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2006 (GVBl. S. 573).“
Ohne Ausnahme geht’s aber natürlich nicht: „Nach § 15a EBG lediglich für Erschließungsanlagen, die vor dem 03.10.1990 endgültig oder teilweise hergestellt worden sind und für Verkehrszwecke genutzt wurden. Außerdem dürfen für endgültig oder teilweise hergestellte Erschließungsanlagen keine Erschließungsbeiträge erhoben werden, wenn sie seit mehr als 15 Jahren für Verkehrszwecke genutzt werden.“
Fazit: Wie die Kosten verteilt werden, ist immer eine Einzelfallentscheidung. „Zu den konkret angefragten Straßen können daher derzeit keine Aussagen zu einer möglichen Erschließungsbeitragspflicht getroffen werden.“ Es kann auch in Berlin so einfach sein!