Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich mit Müller-Tweet

Vor dem Verfassungsgerichtshof geht es heute um den Antrag der Berliner AfD gegen einen Tweet des Regierenden Bürgermeisters – auf dessen Account wurde am Tag mehrerer Demonstrationen folgendes verbreitet: „Zehntausende in Berlin heute auf der Straße, vor dem Brandenburger Tor und auf dem Wasser. Was für ein eindrucksvolles Signal für Demokratie und Freiheit, gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze.“ Die AfD möchte also demonstrieren dürfen, ohne dass sich der Regierende Bürgermeister für Demokratie und Freiheit, aber gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze ausspricht.  Ernst Reuter würde auf die Barrikaden gehen.