„Tiny Houses“ sind geschützt wie Wohnungen

Und noch eine letzte Mai-Meldung: Bis kurz vor dem Myfest standen zwei „Tiny Houses“ auf dem Mariannenplatz – aufgestellt vom Verein „Little Homes“ und bewohnt von Obdachlosen. Das Bezirksamt ließ sie abreißen, die Bewohner leben wieder auf der Straße. Aber wie sind die mobilen Minihäuser (190 cm hoch, 120 cm breit und 320 cm lang) eigentlich rechtlich zu bewerten? Die Polizeidirektion 1 bat das Justiziariat der Behörde um eine Beurteilung, weil auch in Pankow und Reinickendorf solche Hütten stehen – hier Auszüge der internen Antwort vom 25.4.:

Die Tiny Houses unterfallen dem Wohnungsbegriff – „bei polizeilichen Durchsuchungen und Betretungen“ sind die gesetzlichen Voraussetzungen zu beachten, „insb. die richterliche Anordnung“. Allerdings können sich die Hütten „an verschiedenen Orten befinden (…), die aus praktischer Sicht nicht so einfach zu finden sind. Die Zustellung von Verwaltungsakten an eine ladungsfähige Adresse wird entsprechend nicht vereinfacht“. Und sogar noch mehr erschwert, wenn die gefundenen „Tiny Houses“ einfach abgerissen werden (wie hier zu sehen).