Zweckentfremdungsverbot tritt in Kraft
Die neue „Zweckentfremdungsverbotsverordnung“ ist in Kraft, und in der „Abendschau“ versuchte Bürgerdienste-Stadträtin Sandra Obermeyer (Mitte) zu erklären, wie das funktioniert, Quintessenz: Wer seine eigene Wohnung während des Urlaubs vermieten will, braucht eine Registriernummer für die Suchanzeige im Netz, aber wie kontrolliert werden soll, ob die dann auch stimmt – unklar, wie so vieles andere. Aber die Höchststrafe für Vergehen steht fest (500.000 Euro) und der Preis für das Anmeldeverfahren auch (225 Euro). Spricht alles für einen Urlaub auf Balkonien.
Unterdessen klagt die Grünen-Fraktionsvorsitzende Silke Gebel via Facebook: „In Berlin eine Familienwohnung zu finden, ist schwerer als am Rosenthaler zur Rush Hour über Rot zu gehen“ – seit fünf Jahren sucht sie vergeblich. Trost spendet Fraktionskollegin Katrin Schmidberger: „… es ist krass überall in der Stadt. Und bei euch scheitert es nicht mal am Geld… viel Glück.“ Der Ex-SPD-Abgeordnete Ole Kreins kommentiert den Dialog bei Twitter so: „Aber bitte nicht das Tempelhofer Feld bebauen, nicht Baulücken schließen, nicht die Elisabeth-Aue, nicht die Buckower Felder. Zwei Grüne Abgeordnete beklagen im Netz die auch von ihnen verschuldete Wohnungsnot in Berlin.“