Mahnung an rauchende Abgeordnete
Im Abgeordnetenaus rauchen offenbar nicht nur die Köpfe: „Aus gegebenem Anlass“ weist die Parlamentsverwaltung in einem Schreiben die Geschäftsstellen aller Fraktionen auf das Nichtraucherschutzgesetz vom 1. Januar 2008 hin. Explizit genannt werden „alle Büros, Sitzungssäle, Flure und Sanitäranlagen im Dienstgebäude einschließlich des Verbindungsbaus“ – klare Hinweise auf Tatorte und Indizienfunde. Und für diejenigen Abgeordneten, denen der Hinweis aufs Gesetz nicht reicht: „Das Rauchen an sich (…) verstößt zusätzlich auch noch gegen die Anordnung des Präsidenten des Abgeordnetenhauses“. Da das Rauchen vor dem Haupteingang, auf dem Dach und in den Innenhöfen (gleich neben der Kantine) gestattet ist, handelt es sich bei der dicken Luft aber offenbar nur um eine wetterbedingte Verpaffung.