Mahnung an rauchende Abgeordnete

Im Abgeordnetenaus rauchen offenbar nicht nur die Köpfe: „Aus gegebenem Anlass“ weist die Parlamentsverwaltung in einem Schreiben die Geschäftsstellen aller Fraktionen auf das Nichtraucherschutzgesetz vom 1. Januar 2008 hin. Explizit genannt werden „alle Büros, Sitzungssäle, Flure und Sanitäranlagen im Dienstgebäude einschließlich des Verbindungsbaus“ – klare Hinweise auf Tatorte und Indizienfunde.