30 Jahre, 30 Tage,
7. November 1989, 2 Tage bis zum Mauerfall – Die DDR-Regierung tritt zurück und die Justiz setzt ein Zeichen für die Opfer des politischen Regimes: Das Oberverwaltungsgericht beschließt, dass ein DDR-Häftling, der wegen „asozialen Verhaltens“ und öffentlicher Herabwürdigung „unter Missachtung staatlicher und gesellschaftlicher Symbolik“ zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden war, Häftlingshilfe erhält. Dem Mann war in der DDR „Arbeitsscheue“ vorgeworfen worden. Aber die gerichtliche Entscheidung revidierte das Urteil: Es gebe keinen Zwang zur Einordnung in „sozialistische Arbeitskollektive“, Schikanen müsse man als Arbeiter nicht hinnehmen, so die richterliche Begründung.