Zitat vom Donnerstag, 11.03.2021

„Die dauerhafte Ablagerung von Gegenständen stellt eine unerlaubte Sondernutzung dar. Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Hinterlassenschaften unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 19.03.2020, zu entfernen.“

Hinweis des Straßen- und Grünflächenamts an einem mit bunten Schnapsfläschchen geschmückten Busch am Paul-Lincke-Ufer (Beweisfoto hier)