Gericht kippt Kundenbegrenzung

Testen und Bummeln wird jetzt auch noch kuschelig“, schreibt unser Kollege Robert Kiesel zur Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, die 40-qm-Regel beim Einkaufen zu kippen. Was dort auch noch vorlag: Ein Eilantrag gegen die Testpflicht vor dem Shoppen (abgelehnt). Jetzt muss also nur noch jemand gegen das Bummeln vorgehen – natürlich per Eilantrag.