Eltern sollen Steuererklärung von 2016 nachreichen: Jugendamt Pankow ermittelt nach acht Jahren die Kita- und Hortgebühren
In Pankow ist nichts mit „gut Ding will Weile haben“. Das Jugendamt legt nämlich acht Jahre alte Kita-Gebühren endgültig fest. Und richtet aus, dass es sogar bis zu 30 Jahre zurückgehen darf. Von Robert Ide.
Foto: Arno Burgi/dpa
Zu ein bisschen Selbstblockade ist Berlin auch ohne Streiks in der Lage. So verschickte das Jugendamt Pankow nach Angaben aus unserer Leserschaft kurz vor dem Wechsel ins Jahr 2024 Aufforderungen an „sehr geehrte Eltern“, ihre Einkommenssteuererklärung aus dem Jahr 2016 nachzureichen. Dies diene „der Endgültigmachung der vorläufigen Kostenfestsetzung für Kita-/Hortbetreuung“ – vor acht Jahren wohlgemerkt. Wie viele solcher alten Verfahren derzeit bearbeitet werden und ob dieser Aufwand mit Blick auf die Engpässe beim aktuellen Verwaltungshandeln gerechtfertigt ist, konnte das Bezirksamt bis Redaktionsschluss nicht beantworten, will dies aber in den nächsten Tagen tun.
Auf Nachfrage der betroffenen Eltern ließ das Jugendamt bereits wissen, es bestehe bei vorläufigen Kostenberechnungen „eine Verjährungsfrist von 30 Jahren zur Nachforderung von Unterlagen“. Falls Ihr Kind also 1994 in eine Kita in Pankow gegangen sein sollte, halten Sie Ihre Steuerunterlagen weiterhin jederzeit griffbereit. Kinder, wie die Zeit still steht.