„Abwendung der Vollstreckung“: Justizverwaltung erhöht Stundenzahl für
Senatskauderwelsch II, Senatsverwaltung für Justiz, PM: „Senat beschließt Änderung der Verordnung über die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch freie Arbeit.“ Heißt übersetzt: Wer einen Tag im Gefängnis verhindern will, weil er z.B. wiederholt schwarzgefahren ist und seine Geldstrafe nicht bezahlt, muss jetzt sechs statt bisher vier Stunden arbeiten. Warum Linke und Grüne das kritisieren, und was das mit einer Gesetzesänderung im Bund zu tun hat, hat CP-Kollege Daniel Böldt hier aufgeschrieben. Ganz ohne Kauderwelsch.