Kutschen stellen kein Verkehrsrisiko dar

Als weniger tierfreundlich erwies sich gestern das Verwaltungsgericht, das entschied: Gespannfuhrwerke (übersetzt: Pferdekutschen) sind keine Gefahr für den Verkehr. Begründung: Nichtssagende Begründung des Bezirksamts Mitte. Die Verbotsschilder am Brandenburger Tor müssen wieder abgeschraubt werden.