S-Bahn-Ansage Nummer 1

S-Bahn-Ansage Nummer 1: Künftig soll im Fall defekter Chip-Karten bei Abo-Kunden nicht mehr sofort nach der Fahrausweiskontrolle Geld eingetrieben werden. Bisher wurden Kunden durch eine Inkassofirma unter Druck gesetzt – das soll sich nach einem Bericht unseres Kollegen Jost Müller-Neuhof nun ändern. Jetzt soll nur noch auf die Zahlung „hingewiesen“ werden, falls man auch nachträglich keinen Fahrausweis vorlegen könne.