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Kein Denkmalschutz fürs Riesenrad
Eine Politikerin will das Fahrgeschäft als Zeichen der „DDR-Vergnügungskultur“ schützen lassen. Doch das kam laut Senat gar nicht aus der DDR. Von Lorenz Maroldt.
Foto: Paul Zinken/dpa
Katalin Gennburg dreht seit einiger Zeit ein ganz großes Rad – und zwar das im Spreepark. Jetzt wollte sie u.a. wissen, ob der Senat gedenkt, „das historische Riesenrad als technisches Denkmal sowie als herausragendes Beispiel der Vergnügungskultur der Deutschen Demokratischen Republik unter Denkmalschutz zu stellen“. Doch das gedenkt der Senat nicht zu tun, wie er der Linken-Abgeordneten mitteilte – die Begründung: „Das heutige Riesenrad (Baujahr 1989) wurde anlässlich des 40. Jahrestags der DDR 1989 aus den Niederlanden angeschafft.“ Es kommentiert der Ex-DDR-Kulturminister Johannes R. Becher: „Wer jung bleiben will, muss mit der Zeit und ein Stück ihr voraus leben, mit Witz begabt sein und lachen können, vor allem über sich selbst.“