Nicht voll Prosten

Nachtrag zum Vollpfosten-Vorgang (CP von gestern): Die Bezeichnung für den geschützten Radstreifen am Dahlemer Weg sei auch sachlich falsch, schreibt uns CP-Leserin Elen T.: „Auf beiden Seiten fehlen zahlreiche Pfosten. Er ist damit nicht voll Pfosten.“ Hätten wir das auch geklärt.