Neutralitätsgesetz vor dem Bundesarbeitsgericht
Berliner Novum: Am 23. April verhandelt das Bundesarbeitsgericht erstmals über das Neutralitätsgesetz mit seinem Kopftuchverbot für Lehrerinnen. Konkret geht es um die von der Bildungsverwaltung abgelehnte Bewerbung einer studierten Informatikerin. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte ihr eine Entschädigung von eineinhalb Monatsgehältern zugesprochen – begründet durch den Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Jetzt die Revision.