Die Verkehrsverwaltung hat wegen ihrer Regeln für Sharing-Fahrzeuge erneut rechtlichen Ärger. Nach den Carsharern zieht nun ein Verleih für E-Tretroller vor Gericht. Von Christian Latz
E-Tretroller-Anbieter Tier klagt gegen den Berliner Senat. Foto: Imago/Markus Heine
Achtung, juristische Stolpergefahr: Die Senatsverkehrsverwaltung hat wegen ihrer Regeln für Sharing-Fahrzeuge erneut rechtlichen Ärger. Nach den Carsharern klagt nun der Berliner E-Scooter-Anbieter Tier. „Die Klage bezieht sich auf einen Teil der Nebenbestimmungen, beispielsweise die 2,30 Meter Gehwegbreite, die freigelassen werden sollen, was technisch für keinen der Anbieter exakt umsetzbar ist“, erklärte ein Tier-Sprecher auf Checkpoint-Anfrage. Grundsätzlich halte man die Sondernutzungsbestimmung samt klarer Regeln für die Anbieter aber für sinnvoll.