Eine gute Brexit-Meldung
Es gibt auch gute Brexit-Meldungen: Den 13 im Berliner Landesdienst beschäftigten britischen BeamtInnen wurde die erforderliche Ausnahmeentscheidung (Zulassung einer Ausnahme vom Staatsangehörigkeitserfordernis gemäß § 22 Absatz 1 Nr. 1 i.V.m. § 7 Absatz 3 BeamtStG) erteilt. Heißt: Sie behalten ihren Job, egal was passiert. (Q: Anfrage Hugh Bronson / MdA AfD).