Keine Überraschung: Junge Alternative gilt als „gesichert extremistisch“
Keine Überraschung: Die Junge Alternative (JA) darf als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestuft werden. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht am Dienstag entschieden.
Keine Überraschung: Die Junge Alternative (JA) darf als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestuft werden. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht am Dienstag entschieden.