BVG-Chefin: Parkplatz ist kein Menschenrecht
BVG-Chefin Eva Kreienkamp hat sich durchs Grundgesetz, die Charta der Vereinten Nationen, die Bibel und den Koalitionsvertrag gewühlt – das Ergebnis ihrer bahnbrechenden Recherchen: „Es gibt kein Menschenrecht auf einen Parkplatz.“
Sieh an, wer hätte das gedacht … Wir haben unterdessen mal im Eisenbahnkreuzungsgesetz blättern lassen (hat die FAZ für uns erledigt) und dort in §1, Absatz 5 folgenden praktischen Hinweis für die BVG-Chefin gefunden:
„Straßenbahnen, die nicht im Verkehrsraum einer öffentlichen Straße liegen, werden, wenn sie Eisenbahnen kreuzen, wie Straßen, wenn sie Straßen kreuzen, wie Eisenbahnen behandelt.“
Was die BVG-Chefin sonst noch so vorhat (und was Sie davon haben, oder auch nicht) können Sie hier lesen.