Verwaltungsgericht entscheidet: Ein stählernes Springseil gehört nicht ins Handgepäck

Falls Sie in den Urlaub fliegen wollen: Lassen Sie Ihr stählernes Springseil lieber daheim oder geben Sie es im Koffer auf, denn im Handgepäck dürfen Sie es zumindest vom BER nicht mitnehmen. Die Bundespolizei hatte einen Passagier vor die Wahl gestellt, das (zuvor in Köln/Bonn erfolgreich durch die Kontrolle gebrachte) Utensil dazulassen, per Post zu schicken oder ins Aufgabegepäck zu stecken. Daraufhin zog der Hüpfbürger vors Verwaltungsgericht, das seine Klage aber abwies: Es handele sich im einen potenziell gefährlichen „stumpfen Gegenstand“ im Sinne des EU-Rechts, denn es sei „biegsam, formstabil und verstärke durch Schwung aufgebaute Energie durch Nachfedern“. Das Urteil ist rechtskräftig, d.h. keine Sprungrevision mehr möglich.