Gericht untersagt russisches „Flaggenmeer“ am 8. Mai in Berlin
Apropos Russland: Wenn am 8. Mai der Tag der Befreiung gefeiert werden soll, sind russische Fahnen nur in begrenzter Zahl erlaubt. Das Gericht unterstützte eine Vorgabe der Polizei Berlin für einen Auto-Korso. Ein russisches „Flaggenmeer“ könne militant, „martialisch“ und „einschüchternd“ wirken und den Eindruck eines Siegeszuges hervorrufen. Oder großen Zorn.