TXL offiziell von Betriebspflicht befreit

Der finale Countdown für TXL läuft jetzt auch offiziell. Die Berliner Flughafen-Gesellschaft wird laut Amtsblatt von der Betriebspflicht befreit – allerdings mit Mini-Hintertürchen: „Der Widerrufsvorbehalt kann insbesondere dann ausgeübt werden, wenn der Verkehrsbedarf der Hauptstadtregion nicht hinreichend durch den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER) gedeckt ist, insbesondere, weil die Gesamtfunktionsfähigkeit (…), einschließlich der luft- und landseitig betriebsnotwendigen funktionsfähigen Einrichtungen sowie der Verkehrsanbindung, nicht ausreichend gewährleistet ist.“