Rechtzeitig umdrehen

An die Bewohner der Städtischen Friedhöfe Schöneberg I, Schöneberg II, Schöneberg III, Schöneberg IV sowie des Friedhofes Am Priesterweg, des Heidefriedhofes und des Tempelhofer Parkfriedhofes: Das Bezirksamt kündigt die Räumung der Erd-, Urnen-, Reihen-, Familien- und Wandgrabstätten an – betroffen sind alle Unterkünfte, die vor dem 31.12.2004 bezogen wurden. Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig umzudrehen (Q: Amtsblatt, S. 4323).