Pinguin-Kostüme „zur Gefahrenabwehr“ beschlagnahmt

Nachtrag zu den 300 Pinguinen, die am 10. November am Flughafen Tegel demonstrierten, und die von 279 Polizisten quasi 1:1 betreut wurden (CP vom 5.12.): Auch Michael Efler (Mda, Linke), hat bei der Innenverwaltung diesbezüglich nachgefragt. Unter anderem das hier: „Zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welcher Begründung wurden Pinguin-Kostüme bzw. Teile von Pinguin-Kostümen wie Pinguin-Brillen beschlagnahmt?“ Antwort Torsten Akmann, Innenverwaltung: „Zur Gefahrenabwehr wurden nach § 38 Nr. 1 ASOG Bln Pinguin-Kostüme mit Gesichtsverschleierung sichergestellt, um versammlungsrechtlichen Verstößen vorzubeugen. Die sichergestellten Pinguin-Kostüme wurden zur Abholung durch die Berechtigten am Folgetag auf dem örtlich zuständigen Polizeiabschnitt 11 hinterlegt.“