Clanfamilie friert in beschlagnahmter Villa

Wir kommen zum Kurs „Theorie und Praxis“, heute am Beispiel eines Berliner Familienclans:

Teil I: „Verbrechen lohnt sich nicht“. Wegen des Verdachts auf Geldwäsche hat das Land Berlin u.a. eine Neuköllner Villa eingezogen. Nach einer Änderung der Strafvollstreckungsordnung soll diese Immobile jetzt für soziale Zwecke genutzt werden. Problem 1: Ein Verbrechen ist bisher nicht beweisen, das Verfassungsgericht prüft noch. Problem 2: Berlin ist nett zu Mietern. Und die Clanfamilie will sich auch unter einem neuen Eigentümer nicht gentrifizieren lassen. Damit kommen wir zu…

… Teil II: „Eigentum verpflichtet“. In der eingezogenen Villa ist die Heizung ausgefallen, die Großfamilie friert. Der Stadtrat prüft zwar noch, ob die Mietverträge wirksam sind, das Bezirksamt schickt aber schon mal auf eigene Kosten einen Klempner vorbei.

Fazit: Nichts ist wahrer als die Wirklichkeit (und die ist manchmal härter als das echte Leben).

Anderswo freuen sich die Bewohner eines Hauses, dass der Staat es übernimmt: Zum ersten Mal greift das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf zum Vorkaufsrecht (Seelingstraße 29).