Berufung gegen mildes Urteil für Todesfahrer
Der Fall des BMW-Fahrers, der ein Kind totgefahren hat und vom Amtsgericht Tiergarten mit 200 Euro Geldstrafe und einem Monat Fahrverbot nach Hause geschickt wurde, obwohl er mit ca. Tempo 70 auf der Busspur am Stau vorbeigerast war, hat viele empört. Laut „Morgenpost“ hat die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt.